Neu werden die Kosten für eine psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung getragen,
wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt.
Im Folgenden sind Informationen zu den Tarifen sowie zu der Finanzierung zu lesen:

Grundversicherung

Der Kinder- resp. der Hausarzt kann eine Anordnung für eine ambulante psychotherapie ausstellen. In diesem Falle können die ersten 15 Sitzungen über die Grundversicherung, gemäss den vorgegebenen Tarifen, abgerechnet werden. Für weitere 15 Sitzungen bedarf es nach Absprache eine erneute Anordnung. Als Kostenaufwand für die Therapie bezahlen Sie den von der Krankenkasse festgelegten Selbstbehalt. Damit die Kosten von Beginn an von der Krankenkasse übernommen werden, muss die ärztliche Anordnung vor dem Erstgespräch erfolgen.

Invalidenversicherung (IV)

Liegt ein von der IV-Stelle anerkanntes Geburtsgebrechen vor, kann die Kostenübernahme bei der IV-Stelle beantragt werden. Abgerechnet wird gemäss den Tarifen der IV-Stelle.

Zusatzversicherung

Sollten Sie eine Abrechnung über die Zusatzversicherung wünschen, klären Sie eine Kostenübernahme vorgängig ab.

Private Finanzierung

Es steht Ihnen frei, die ambulante Psychotherapie selbst zu bezahlen. Beratungen oder Coachings sind nicht von der Grundversicherung gedeckt. 50 Minuten mit 10 Minuten Vor- und Nachbereitung werden mit 170 CHF verrechnet.

Allgemeines
Sie können Ihren Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei absagen. Bei kurzfristigen Absagen werden 100.- in Rechnung gestellt.
Bei einem unangekündigten Nichterscheinen wird der gesamten Ansatz verrechnet.