Der Grossteil der Kosten für die psychologische Psychotherapie wird von der Grundversicherung übernommen, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. In der Regel tragen Eltern bei Kindern 10 % der Kosten selbst. Bei Erwachsenen fallen ebenfalls 10 % der Kosten nach Abzug der Franchise an. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Tarifen sowie zu anderen Möglichkeiten der Finanzierung.
Grundversicherung
Der Kinder- resp. der Hausarzt kann eine Anordnung für eine ambulante psychotherapie ausstellen. In diesem Falle können die ersten 15 Sitzungen über die Grundversicherung, gemäss den vorgegebenen Tarifen, abgerechnet werden. Für weitere 15 Sitzungen bedarf es nach Absprache eine erneute Anordnung. Als Kostenaufwand für die Therapie bezahlen Sie den von der Krankenkasse festgelegten Selbstbehalt. Damit die Kosten von Beginn an von der Krankenkasse übernommen werden, muss die ärztliche Anordnung vor dem Erstgespräch erfolgen.
Zusatzversicherung
Sollten Sie eine Abrechnung über die Zusatzversicherung wünschen, klären Sie eine Kostenübernahme vorgängig ab.
Invalidenversicherung (IV)
Liegt ein von der IV-Stelle anerkanntes Geburtsgebrechen vor, kann die Kostenübernahme bei der IV-Stelle beantragt werden. Abgerechnet wird gemäss den Tarifen der IV-Stelle.
Private Finanzierung
Es steht Ihnen frei, die ambulante Psychotherapie selbst zu bezahlen. Beratungen oder Coachings sind nicht von der Grundversicherung gedeckt.
Allgemeines
Sie können Ihren Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei absagen. Bei kurzfristigen Absagen werden 100.- in Rechnung gestellt. Bei einem unangekündigten Nichterscheinen wird der gesamten Ansatz verrechnet.
